Die Bierregel gilt (falls nicht explizit anders vereinbart) bei jeder Abfahrt auf Turniere, Trainingstage, etc.
§ 1: Die Person, die als letzte zu spät zum vereinbarten Treffpunkt gekommen ist, gibt jeder pünktlich erschienenen Person ein Bier aus.
§ 2: Jede Person mit mehr als 15 Minuten Verspätung gibt zusätzlich jeder Person mit weniger als 15 Minuten Verspätung ein Bier aus pro 15 Minuten Verspätung.
§ 3: Referenzzeit ist die koordinierte Weltzeit in der jeweils gültigen lokalen Zeitzone. Bei Nichtverfügbarkeit ist die nächstgelegene öffentliche funktionsfähige Uhr zu verwenden, in Ausnahmefällen kann ein Abgleich der privaten Uhren der bereits Anwesenden erfolgen.
§ 4: Auf Wunsch der begünstigten Person oder falls das Jugendschutzgesetz es verlangt, kann ein Bier durch ein nicht alkoholisches Getränk mit gleichem oder niedrigerem Preis ersetzt werden.